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Verkaufsstellenleiter / Verkaufsstellenleiterin

Für die Ausübung des Berufs als Verkaufsstellenleiter/in ist eine kaufmännische Aus- und Weiterbildung innerhalb des branchenspezifischen Berufs im Handel erforderlich oder ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft. Der/die Verkaufsstellenleiter/in sind mit der Leitung der jeweiligen Verkaufsstelle beauftragt und übernehmen in ihrer Position sämtliche Aufgaben der Unternehmensführung. Sie sind für die Disposition, den Einkauf, die ansprechende Präsentation von Waren und Artikeln und die korrekte Preisauszeichnung zuständig. Dabei können sie auch Einfluss auf das Warensortiment nehmen. Auch die psychologische Platzierung bestimmter Waren liegt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Sie übernehmen die Mitarbeiterführung und entsprechende Mitarbeitermotivation und geben entsprechende Arbeitsanweisungen. Sowohl der gesamte Verkauf in der Verkaufsstelle, als auch die Kasse und die Kassenabrechnung liegen im Zuständigkeitsbereich des/der Verkaufsstellenleiter/in. Die Verkaufsstellenleiter/innen sind für die Einhaltung des vorgegebenen Budgets und die Überwachung der Kosten innerhalb der Verkaufsstelle verantwortlich. Daher führen sie auch die betriebswirtschaftlichen Abrechnungen durch, um die Kosten und Einnahmen gegenüberstellen zu können. Auf der Basis der erstellten Betriebsabrechnung und der entsprechenden Auswertung planen sie Verkaufsaktionen oder Verkaufsfördermaßnahmen und eventuelle Kosteneinsparungen. Die Erstellung der Personaleinsatzpläne, der Urlaubspläne und die Leitung des Personalwesens werden von dem/der Verkaufsstellenleiter/in übernommen. Der Beruf erfordert umfassendes kaufmännisches Wissen und Kenntnisse in der wirtschaftlichen Unternehmensführung.

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