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Vermieter / Vermieterin

Der Vermieter bzw. die Vermieterin ist für die Vermietung bestimmter Immobilien zuständig. Dabei kann es sich beispielsweise um Ein- oder Mehrfamilienhäuser, Mietwohnungen, Hallen (z.B. für Fabriken), Bürobauten oder Verkaufs- oder Ausstellungsgebäude handeln. Ihre Aufgabe liegt hier in der vollständigen Betreuung der Mietangebote. Dies kann das Schalten von Anzeigen, das Erstellen von Mietverträgen oder auch das Einholen von Auskünften über die Mieter im Vorfeld umfassen. Dabei sind der Vermieter oder die Vermieterin Ansprechpartner für alle Belange der Mieter, die sich um das Mietobjekt drehen. Die Verpflichtung eines Hausmeisters ebenso wie das Erstellen und das Prüfen einer Hausordnung können ebenso in ihren Aufgabenbereich fallen. Grundsätzlich ist auch die Instandhaltung und Modernisierung des Mietobjektes Angelegenheit des Vermieters bzw. der Vermieterin. Bei Beendigung des Mietverhältnisses kümmert er bzw. sie sich dann um die Kündigungsabwicklung und die abschließende Wohnungsübergabe. Der Arbeitsplatz eines Vermieters findet sich am Schreibtisch oder unterwegs bei den jeweiligen Mietobjekten. Eine formale Ausbildung für diese Tätigkeit ist nicht erforderlich, allerdings sind eine gute Menschenkenntnis und großes Organisationsgeschick von Vorteil.

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