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Versteigerer / Versteigerin

Der Versteigerer oder die Versteigerin arbeiten in Auktionshäusern und bei Händlern und Pfandleihstellen zum Beispiel für Antiquitäten, Immobilien, Autos, Kunst oder Schmuck. Diese vielseitige Palette zeigt bereits, dass spezielle Waren- und Marktkenntnisse vorliegen müssen. Im Auftrag von Dritten werden gewerbsmäßig Immobilien, Rechte oder Gegenstände versteigert. Es müssen juristische Kenntnisse vorliegen, um den Auftraggeber fachgerecht beraten zu können. Spätestens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin wird die Auktion vom Versteigerer oder der Versteigerin öffentlich angezeigt und ein Verzeichnis der Waren mit den geforderten Mindestpreisen erstellt. Weiterhin muss eine Vorbesichtigung organisiert werden. Während der eigentlichen Versteigerung oder Auktion müssen die Versteigerer die Gebote stets genau beobachten, um den bestmöglichsten Preis für den Kunden zu erzielen. Kenntnisse im kaufmännischen Bereich sind wichtig, um die Versteigerung nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung durchzuführen. Um eine Versteigerung durchzuführen, ist laut Gewerbeordnung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Persönlichen Kompetenzen wie Verkaufstalent, kaufmännische Kenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, Diskretion und Seriosität sind unabdingbar. Für diesen Beruf wird keine formale berufliche Qualifikation benötigt.

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