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Vorarbeiter (Landwirtschaft) / Vorarbeiterin (Landwirtschaft)

Vorarbeiter bzw. Vorarbeiterinnen in der Landwirtschaft sind für die Unterweisung der Angestellten auf Guts- und Bauernhöfen zuständig. Sie überwachen den gesamten Arbeitsablauf sowie den Zeit- und Arbeitsplan und sind dafür verantwortlich, dass Geräte und Materialien fristgerecht bereitgestellt werden. Dies erfolgt insgesamt nach Weisung und Rücksprache mit dem Verwalter oder der Verwalterin bzw. der Betriebsleitung. Die Arbeitsbereiche des Vorarbeiters oder der Vorarbeiterin in der Landwirtschaft sind in der gemischten Landwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau, Tierhaltung oder auch ohne ausgeprägten Schwerpunkt, sowie im Ackerbau, Dauerkulturbau, Gartenbau, Gemüsebau, Obstbau oder in der Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen zu finden. Um die Tätigkeit eines Vorarbeiters bzw. einer Vorarbeiterin in der Landwirtschaft ausüben zu können, sollte man über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügen. Vorteilhaft ist ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder CE. Außerdem sind teilweise Kenntnisse aus dem Obst- und Gemüsebau, der Erntearbeit und des Ackerbaus nötig. Der Vorarbeiter oder die Vorarbeiterin in der Landwirtschaft sollte über Führungsqualitäten, Organisationsgeschick und Durchsetzungsvermögen verfügen, da er bzw. sie Anweisungen an Mitarbeiter und Angestellte durchsetzen muss.

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