Berufsbilder

Wachpolizist - Gefangenenbewachung / Wachpolizistin - Gefangenenbewachung

Die Berufsbezeichnung Wachpolizist bzw. Wachpolizistin in der Gefangenenbewachung ist veraltet; heute bezeichnet man diesen Beruf als Beamter bzw. Beamtin im Justizvollzugsdienst (mittlerer Dienst). Die Beamten und Beamtinnen sind in den Justizvollzugsanstalten im Bereich Strafvollzug für die Gewährleistung der Sicherheit zuständig. Sie unterstützten die Gefangenen in der Resozialisierung, damit diese später für ihr Leben soziale Verantwortung tragen können und keine weiteren Straftaten mehr begehen. Je nach Dienstrichtung bilden sie zum Beispiel die Gefangenen in verschiedenen Berufen aus (Werkdienst) oder beaufsichtigen und betreuen sie. Ein weiterer Tätigkeitsbereich ist die Verwaltung (Verwaltungsdienst) oder die Krankenbetreuung und Krankenpflege (Sanitätsdienst). In der Vollzugsanstalt sind die Beamten und Beamtinnen im Justizvollzugsdienst in unterschiedlichen Abteilungen tätig. Sie beaufsichtigen die Gefangenen bei der Ausführung von Außenarbeiten, bei Freigängen, im Zellenkomplex oder in den geschlossenen Räumen der Anstalt. Um einen Zugang zu diesem Beruf zu erlangen, wird entweder ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss oder Fachoberschulreife) oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung vorausgesetzt. Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Bundesland 1 ½ bis 2 Jahre. Der praktische Teil der Ausbildung findet in der betreffenden Justizvollzugsanstalt statt, der schulische wird in einer zentralen Justizvollzugsschule des betreffenden Bundeslandes durchgeführt. Zum Abschluss erfolgt eine schriftliche und mündliche Prüfung.

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