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Gehalt Wissenschaftliche(r) Assistent/in (Hochschule)

Der wissenschaftliche Assistent und die wissenschaftliche Assistentin an einer Hochschule erbringen wissenschaftliche Dienstleistungen. Häufig ist diese Assistententätigkeit eine Voraussetzung für eine Promotion oder eine Habilitation. Die Arbeit als wissenschaftliche Assistentin oder als wissenschaftlicher Assistent erfordert ein abgeschlossenes Studium in der jeweiligen Fachrichtung. Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen an einer Klinik benötigen außerdem die Approbation oder eine vorübergehende Zulassung zur Ausübung des Heilberufes. Wer sich nach der Beendigung des Studiums zu einer wissenschaftlichen Tätigkeit entschließt, muss häufig einige Zeit als wissenschaftlicher Assistent oder als wissenschaftliche Assistentin arbeiten. Während dieser Zeit arbeiten viele der wissenschaftlichen Assistenten und Assistentinnen an ihrer Weiterbildung. Zu ihren Aufgaben gehört die Unterstützung der Studenten. Sie leiten Arbeitsgruppen, halten Seminare ab, führen Versuche durch und werten Fachliteratur aus, die sie dann mit den Studenten besprechen. Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen können aber auch in der Wirtschaft tätig sein und dort ihrer [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Arbeit oder Forschung nachgehen. Sie arbeiten eigenverantwortlich mit anderen Mitarbeitern zusammen, stehen aber in engem Kontakt mit der Hochschule und dem sie betreuenden Professor. Denn der Sinn der Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent oder als wissenschaftliche Assistentin ist in der Regel die Erstellung einer Dissertation oder einer Habilitation. Diese Arbeit erfordert Geduld und Sorgfalt, denn die Arbeit als wissenschaftlicher Assistent oder als wissenschaftliche Assistentin kann anstrengend und aufregend sein. Wer nicht in der Forschung arbeitet, muss Lehrveranstaltungen und Seminare vorbereiten, die Arbeiten der Studenten korrigieren und selber auch noch in seinem Fachbereich weiter tätig sein und publizieren. Hinzu kommen Kongresse und Tagungen, die auch nicht versäumt werden dürfen und ständige Information und Weiterbildung. Die Aufgaben der wissenschaftlichen Assistenten sind vielfältig und der Arbeitstag ist häufig lang. Die Entlohnung erfolgt entweder nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder nach der Tarifvereinbarung der Länder. Das ist davon abhängig ob der wissenschaftliche Assistent und die wissenschaftliche Assistentin Beamte sind oder nicht. [nach oben]