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Gehalt Dipl.-Sozialarbeiter/in (FH)

Die Ausbildung zum Dipl.-Sozialarbeiter bzw. zur Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) wird nur noch selten durchlaufen, da dieser Studiengang nicht mehr allzu oft angeboten wird. Ab 2010 wird die Ausbildung in den meisten Fällen mit dem Bachelor- oder Masterabschluss enden. Die Regelstudienzeit für den Studiengang Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik an der Fachhochschule oder auch an der Universität beträgt derzeit etwa drei bis vier Jahre. Die Tätigkeit des Diplomsozialarbeiters oder der Diplomsozialarbeiterin unterscheidet sich generell nicht von der Arbeit anderer Sozialarbeiter, jedoch wird für Führungspositionen oder für Aufgaben in der Forschung und Wissenschaft in der Regel ein Masterstudium bzw. ein Diplomstudiengang mit erfolgreichem Abschluss verlangt. Das Aufgabengebiet des Dipl.-Sozialarbeiters bzw. der Dipl.-Sozialarbeiterin (FH) umfasst vor allem Erziehungs- und Beratungsarbeit. Hierbei geht es um Vorbeugung sozialer Probleme und das Bewältigen und Lösen eben dieser. Auch Beratung und Betreuung von Einzelpersonen, Familien oder von ganzen Personengruppen fällt ins Tätigkeitsfeld. Angehörige dieses Berufsstandes arbeiten in der Regel in Rehabilitationseinrichtungen oder in Justizvollzugsanstalten. Auch in der Familien- und Jugendhilfe sind viele Dipl.-Sozialarbeiter und Dipl.-Sozialarbeiterinnen aktiv. Die Sozialarbeiter und Dipl.-Sozialarbeiterinnen sind oftmals Bezugspersonen der Betroffenen und helfen diesen wieder zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu finden. Dabei helfen die Angehörigen dieses Berufsstandes z. B. Suchtkranken, Migranten, Asylanten oder Schuldnern finanzielle, persönliche oder auch materielle Unterstützung [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]zu bekommen. Natürlich variieren die Aufgaben ein wenig, je nachdem in welchem Tätigkeitsfeld der Dipl.-Sozialarbeiter oder die Dipl.-Sozialarbeiterin arbeitet. So umfassen die Aufgaben in der Jugend- und Familienhilfe z. B. die Arbeit im Jugendzentrum oder bei der Ferienfreizeit genauso wie die Hilfe bei Konflikten innerhalb der Familie, bei Erziehungsproblemen und Lernbehinderungen. Dazu gehört unter Umständen auch die Organisation der Heimunterbringung von Kindern. Auch das Durchsetzen von Unterhaltsansprüchen und die Beantragung von finanziellen Hilfen für alleinerziehende Mütter oder Väter gehört zum Aufgabengebiet. Ist der Dipl.-Sozialarbeiter bzw. die Dipl.-Sozialarbeiterin im öffentlichen Dienst oder im Sozialdienst tätig, hat dieser oder diese größtenteils mit der Problem- und Konfliktlösung einzelner Personen oder auch ganzer Familien und Lebensgemeinschaften zu tun. Viele Dipl.-Sozialarbeiter oder Dipl.-Sozialarbeiter arbeiten auch mit älteren Menschen, die sie betreuen, sofern sie Hilfe benötigen, oder für die sie auch Zusammenkünfte mit anderen Senioren organisieren. Auch bei schweren Krankheiten oder im Falle einer notwendigen Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim bieten die Angehörigen dieses Berufsstandes Unterstützung an. Ein anderes Tätigkeitsfeld bietet sich dem Dipl.-Sozialarbeiter oder der Dipl.-Sozialarbeiterin z. B. im Gesundheits- und Rehabilitationsbereich, z. B. bei der Betreuung von Suchtkranken oder Behinderten. Andere Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterinnen arbeiten auch als Streetworker, im Bereich der Jugend- und Gerichtshilfe, als Bewährungshelfer oder in sozialen Einrichtungen. [nach oben]