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Gehalt Abteilungsleiter-Assistent/in

Der Abteilungsleiter-Assistent bzw. die Abteilungsleiter-Assistentin ist mit zahlreichen unterschiedlichen Aufgaben innerhalb eines Unternehmens betraut, wobei es zum größten Teil die Aufgabe des oder der in diesem Beruf tätigen ist, den Abteilungsleiter oder respektive die Abteilungsleiterin bei seinen oder ihren Aufgaben zu entlasten. Arbeit finden Assistenten und Assistentinnen des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin in nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Kurz gesagt, in jedem Unternehmen, das Abteilungsleiter beschäftigt, ist unter Umständen auch eine Anstellung als Abteilungsleiter-Assistent bzw. Abteilungsleiter-Assistentin möglich. In der Regel führen die Angehörigen dieser Berufsgruppe Routinearbeiten aus, die im Amt eines Abteilungsleiters bzw. einer Abteilungsleiterin zwangsläufig anfallen und von diesem oder dieser nicht erledigt werden wollen oder können. Dazu gehören solche Aufgaben wie etwa das Führen von Urlaubslisten, die Erledigung der anfallenden Korrespondenz, das Führen des Terminkalenders des Abteilungsleiters bzw. der Abteilungsleiterin oder auch Reisevorbereitungen für diesen oder diese. Daneben gibt es noch viele weitere Tätigkeiten, die ein Abteilungsleiter-Assistent bzw. eine Abteilungsleiter-Assistentin [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]ausführt. So kümmert sich der/die in diesem Beruf tätige in der Regel nicht nur um einfache Sekretariatsaufgaben, wie die oben genannten, sondern ist beispielsweise auch mit Fragen im Bezug auf Steuern und Versicherungen oder der Erhebung von Bestands- und Verkaufszahlen betraut. Des Weiteren übernehmen die Assistenten und Assistentinnen von Abteilungsleiter und Abteilungsleiterin auch die Überwachung des Rechnungs- und Mahnwesens. Viele in diesem Beruf tätige, sind aber auch noch mit darüber hinausgehenden beschäftigt. So entwerfen sie Verträge und Angebote, kümmern sich um die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsanalysen oder helfen auch mit, wenn der Geschäftsbericht erstellt werden muss. Wer diesen Beruf ausüben möchte, muss dafür eine Abiturientenausbildung mit Erfolg absolviert haben. Auch der Zugang über eine Fortbildung zum Abteilungsleiter-Assistenten bzw. zur Abteilungsleiter-Assistentin ist möglich. Besitzt man bereits eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Führungsassistenten bzw. zur Führungsassistentin oder zum Handelsassistenten bzw. zur Handelsassistentin im Einzelhandel, so hat man gute Chancen auf eine Stelle als Assistent bzw. Assistentin des Abteilungsleiters oder der Abteilungsleiterin. [nach oben]