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Gehalt Archivassistent/in

Der Archivassistent oder die Archivassistentin ist in der Regel für die Erschließung neuer Informationen, die archivtauglich bzw. -würdig sind, zuständig - im Auftrag von privater oder amtlicher Stelle. Weiterhin sind Archivassistenten bzw. Archivassistentinnen für das Führen von elektronischen Verzeichnissen (unter Umständen auch noch in Karteiform) und für die Erledigung allgemeiner Verwaltungsaufgaben zuständig. Aber auch die Übernahme von Schriftgutbeständen und die Mitarbeit bei der Berechnung von Statistiken, Ausstellungen und Sammlungen gehört zu ihren Aufgaben. Außerdem dokumentieren sie die Ausleihe und informieren Besucher über Benutzungsbedingungen. Sie arbeiten aber auch an Dokumentationen mit. Die Leitung der Angestellten des Archivs im einfachen Dienst gehört ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich des Archivassistenten bzw. der Archivassistentin. Das Tätigkeitsumfeld ist üblicherweise in kommunalen und staatlichen Archiven, in Parlaments- und Wirtschaftsarchiven, in Kirchenarchiven sowie in Archiven von Institutionen und Parteien zu finden. Um diesen Beruf ausüben zu können, wird eine abgeschlossene Berufsausbildung als Archivassistent bzw. Archivassistentin vorausgesetzt. Aber auch Fachkräften aus anderen Berufsgruppen im Bereich Archiv ist es möglich, einen Zugang zu dieser Tätigkeit zu finden.

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