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Gehalt Außendienstleiter/in (Versicherung)

Für den Beruf als Außendienstleiter/in (Versicherung) ist eine Weiterbildung im Versicherungswesen vorausgesetzt oder ein Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Versicherungswesen. Der/die Außendienstleiter/in (Versicherung) ist bei Versicherungsunternehmen jeglicher Art tätig und verfügt über fundierte Kenntnisse in allen Versicherungsbereichen. Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Versicherungsgesellschaften für Sachversicherungen, Lebensversicherungen oder Krankenversicherung oder die Aufnahme der Tätigkeit als selbständiger und freier Versicherungsmakler. Der/die Außendienstleiter/in (Versicherung) koordiniert die Außendienstabteilung der Versicherungen oder als Versicherungsmakler die Außendiensttätigkeiten der Mitarbeiter. Die Außendienstleiter/innen (Versicherung) sind für die entsprechende Personaleinsatzplanung zuständig, koordinieren mit der Versicherungsgesellschaft die Preisgestaltung und den Vertrieb der einzelnen Versicherungen und die notwendigen Werbe- und Präsentationsmaßnahmen. Die Entwicklung [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]von Erfolgskonzepten und die Einweisung der Mitarbeiter in neue oder geänderte Versicherungsformen liegt ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des/der Außendienstleiters/in (Versicherung). Sie übernehmen kaufmännische und verwaltungstechnische Aufgaben, erstellen Kostenrechnungen und Kalkulationen und steuern das Controlling. Neben der Festlegung des Aufbaus und Ablaufs der Außendienstorganisation sind die Außendienstleiter/innen (Versicherung) auch für entsprechende Gestaltung der Gehalts- oder Provisionsstruktur für die ihnen unterstellten Außendienstmitarbeiter zuständig. Dabei übernehmen sie auch die Mitarbeiterführung und die Mitarbeitermotivation und weisen diese in ihre Aufgaben durch Einzelgespräche oder in Seminaren ein. Der/die Außendienstleiter/in (Versicherung) ist für den reibungslosen Ablauf der Außendienstorganisation verantwortlich. Als Außendienstleiter/in (Versicherung) ist eine enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft vorausgesetzt. [nach oben]