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Gehalt Co-Pilot/in

Für die Ausübung des Berufes als Co-Pilot/in ist entweder eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder als Verkehrsflugzeugführer/in notwendig und selbstverständlich muss eine gültige Piloten-Lizenz, die ATPL (A) - Lizenz des/r Co-Piloten/in vorgelegt werden können. Für das Steuern der unterschiedlichen Flugzeugtypen ist zudem eine entsprechende Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp erforderlich. Eine weitere Grundvoraussetzung für den Beruf als Co-Pilot/in sind selbstverständlich einwandfreie und fundierte Englischkenntnisse, da der Kontakt von Flugzeugen zum Tower oder untereinander immer in englischer Sprache erfolgt. Des Weiteren benötigen der/die Co-Pilot/in wie sämtliche Mitarbeiter, die in den nicht allgemeinen Bereich der Flughäfen täglichen Zutritt haben, eine Bestätigung der Luftsicherheitsbehörde gemäß § 7 des Luftfahrtgesetzes. Zu den Aufgaben des/r Co-Piloten/in gehört in der Hauptsache die Überwachung der Flugzeugführung des/der [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Piloten/in und die Überwachung und Kontrolle der Instrumente. In diesem Beruf hat Sicherheit die oberste Priorität und Co-Piloten/innen müssen eine Vielzahl an nationalen und internationalen Bestimmungen beachten, unter anderem die Einhaltung bestimmter Flugrouten und auch Flughöhen, egal in welchen Situationen sich das jeweilige Flugzeug befindet. Die Kontrolle und das Ablesen der Vielzahl an Instrumenten sowie der Funksprechverkehr sind ebenfalls Aufgabe des/der Co-Piloten/in, wie auch die Überwachung der Befolgung der Anweisungen der Flugsicherung beim Start und der Landung. Der/die Co-Pilot/in übernimmt auch die Flugvorbereitung, zu der die Information über die Wetterbedingungen und den Gegebenheiten am Zielflughafen gehören sowie das Absprechen mit dem Kabinenpersonal vor jedem Start. Co-Piloten/innen arbeiten meist bei Fluggesellschaften in der Personen- und Güterbeförderung oder auch beim Militär, bzw. der Luftwaffe, wo sie Verteidigungsaufgaben übernehmen. [nach oben]