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Gehalt Designer/in (staatl.gepr.) - Grafik

Designer und Designerinnen mit dem Fachbereich Grafik kümmern sich um den Entwurf von Firmenlogos, Anzeigen, Broschüren, Internetauftritten und anderen grafischen Kommunikationsmitteln. Dieser Tätigkeit gehen sie meist in Werbe- und Medienagenturen, Buchverlagen, Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, Grafikdesignbüros oder PR-Agenturen nach. Viele Grafikdesigner und Grafikdesignerinnen arbeiten auch in Unternehmen, die eigene PR-Abteilungen unterhalten oder auch in Druckereien und Satzstudios. Wer staatlich geprüfter Designer oder staatlich geprüfte Designerin im Bereich Grafik werden möchte, muss dazu eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule oder auch an einem Berufskolleg absolvieren, welche nach Landesrecht geregelt wird. Die Abschlussbezeichnung kann hierbei je nach Bundesland variieren. Manche Bildungsträger setzen auch auf eine schwerpunktmäßige Ausbildung, so zum Beispiel mit den Schwerpunkten Informationsdesign, Art Director, Screendesign und Kommunikationsdesign/Ökologiedesign. Die Ausbildung umfasst einen Zeitraum von zwei bis vier Jahren und wird auch häufig von anderen Bildungseinrichtungen angeboten. Dort gelten die internen Regelungen der einzelnen Ausbildungsstätten. Wer den Beruf des Grafikdesigners oder der Grafikdesignerin ergreifen möchte, benötigt auf jeden Fall einen mittleren Bildungsabschluss, manchmal wird auch die allgemeine Hochschulreife verlangt. Jedoch werden Auswahlverfahren durchgeführt. Diese beinhalten manchmal eine schriftliche Aufnahmeprüfung, jedoch muss der Bewerber oder die Bewerberin immer schriftliche Bewerbungsunterlagen einschließlich einer Mappe mit eigenständig angefertigten künstlerischen Arbeiten einreichen und [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]wird außerdem noch während eines persönlichen Gespräches geprüft. Hat der angehende Grafikdesigner oder die angehende Grafikdesignerin das Auswahlverfahren überstanden, werden ihm oder ihr beispielsweise Kenntnisse in Visueller Kommunikation und Grafikdesign, Zeichnen und Illustration, Schrift und Typographie und Fotografie vermittelt. Fundierte Kenntnisse in Kunst und Informatik erleichtern die Ausbildung. Nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfung kümmert sich der staatlich geprüfte Designer im Bereich Grafik oder die staatlich geprüfte Designerin im Bereich Grafik um das Gestalten von grafischen Kommunikationsmitteln. Dazu gehört auch das Einholen von Informationen bezüglich der gewünschten Zielgruppe, den Preisvorstellungen des Kunden, der Marktposition oder auch dem Vorhandensein von Konkurrenzprodukten. Ist dies geschehen, entwickelt der Grafikdesigner oder die Grafikdesignerin Gestaltungskonzeptionen und bearbeitet unter Umständen die Vorlagen der Kunden, z. B. die Übernahme, Transferierung und gegebenenfalls Konvertierung von Bild-, Text- und Grafikdateien. Auch die Gestaltung von Texten, Bildern und Grafiken für Printmedien gehört zum Aufgabengebiet. Nach der Erstellung von Vorlagen, Scribbles und Originalzeichnungen erarbeitet der Grafikdesigner oder die Grafikdesignerin eine Reinzeichnung, welche dem Kunden anschließend präsentiert wird. Mit dem Kunden und der Technikabteilung wird auch die Farbskala abgesprochen. Ist der Kunde mit dem präsentierten Modell zufrieden, kümmert sich der Designer oder die Designerin im Bereich Grafik um die Realisierung der entgültigen Version, wobei die Änderungsvorschläge des Kunden berücksichtigt werden. [nach oben]