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Gehalt Dipl. Sozialjurist/in (FH)

Als Diplom Sozialjurist bzw. Diplom Sozialjuristin üben sie eine rechtliche beratende Tätigkeit aus. Dabei sind sie auf dem Gebiet des Sozialrechts spezialisiert und können auch nur in diesem Bereich tätig sein. Der Abschluss des Diplom Sozialjuristen bzw. der Diplom Sozialjuristin setzt ein Studium an einer Fachhochschule voraus. Sozialrecht ist jedoch ebenso als Schwerpunkt im Studium des Wirtschaftsrechts wählbar. Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester, einschließlich eines praktischen Semesters. Die tatsächliche durchschnittliche Studienzeit liegt nach dem statistischen Bundesamt allerdings bei neun Semestern. Das Studium selbst richtet sich nach den hochschuleigenen Diplomstudienordnungen bzw. Diplomprüfungsordnungen. Diese richten sich wiederum nach den entsprechenden Landesgesetzen, d.h. es bestehen unterschiedliche Organisationsstrukturen. Einige Studiengänge sind in Grundstudium und Hauptstudium gegliedert, manche sind bereits modularisiert. Um Zugang zum Studium zu bekommen ist die Fachhochschulreife, die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife erforderlich. Eine bundesweite Zulassungsbeschränkung existiert nicht. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt immer durch die Hochschulen und diese legen auch die jeweiligen Auswahlkriterien fest.

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