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Gehalt Dipl.-Finanzwirt/in (FH)

Diplom-Finanzwirte und Diplom-Finanzwirtinnen (FH) sind als Beamte bzw. Beamtinnen im gehobenen Dienst bei Steuer- und Finanzbehörden im Bereich der Verwaltung von Steuern tätig. Hierzu gehören im Innendienst die Erbschaftsteuer, die Grunderwerbssteuer, die Einkommensteuer und die Körperschaftssteuer. Im Außendienst sind ihre Haupttätigkeiten die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung. In diesen Bereichen befassen sie sich mit der Aufdeckung und Ermittlung von Steuerhinterziehungen und Steuerverkürzungen. Ein zusätzliches Tätigkeitsfeld bietet sich innerhalb der Steuerverwaltung in Sachbearbeiteraufgaben beim Personal- und Haushaltwesen. Diplom-Finanzwirte arbeiten bei Finanzbehörden, bei der Steuerverwaltung oder im Zolldienst. Auch in Praxen von Wirtschaftsprüfern, bei Steuerberaterkammern oder im Kreditgewerbe und Versicherungsgewerbe ergeben sich für sie Beschäftigungsmöglichkeiten. Um diesen Beruf ausüben zu können, muss das Fach Finanzverwaltung an einer Fachhochschule für Verwaltung oder für Finanzen studiert werden. Die Ausbildung erfolgt parallel zum Vorbereitungsdienst in verschiedenen Ausbildungsämtern. Die Regelstudienzeit bis zum Diplomabschluss beträgt drei Jahre. Für den Zugang zum Studium benötigt man das Abitur.

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