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Gehalt Dipl.-Pflegepädagoge/-pädagogin (FH)

Diplom-Pflegepädagogen bzw. Diplom-Pflegepädagoginnen (FH) sind in den meisten Fällen in der Aus- und Weiterbildung im Gesundheitswesen tätig. Der Schwerpunkt liegt hierbei beim Unterrichten von Erwachsenen und Jugendlichen im Bereich der Pflege. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch die Organisations- und Personalentwicklung in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie unterrichten vor allem angehende Hebammen, Altenpfleger/innen, Krankenpfleger/innen und Kinderkrankenpfleger. Ihr Unterricht umfasst jedoch auch Fächer wie z.B. Sozial- und Biowissenschaften. Sie sind aber nicht nur für die Ausbildung, sondern auch für die Weiterbildung verantwortlich. Um den Lernfortschritt Ihrer Auszubildenden zu überprüfen, nehmen Sie folglich auch Prüfungen ab und führen Leistungskontrollen durch. Die Entwicklung eines Lehrplans oder von Lernprogrammen kann auch in ihren Tätigkeitsbereich fallen. Ihre Arbeitgeber sind vor allem Bildungseinrichtungen, wie z.B. weiterführende Schulen, wie Berufsfachschulen, oder Hochschulen und Fachakademien. Eine Tätigkeit im Gesundheitswesen, wie z.B. bei Krankenhäusern oder Gesundheitszentren, ist ebenso möglich. Um den Beruf Dipl.-Pflegepädagoge (FH) ausüben zu können, ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Pflegepädagogik notwendig.

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