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Gehalt Dipl.-Rechtspfleger/in (FH)

Dipl.-Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen (FH) erfüllen eigenverantwortlich und weitgehend unabhängig diverse Aufgaben bei juristischen Einrichtungen wie Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften. Sie führen zum Beispiel die Zwangsversteigerung von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken durch, wickeln Insolvenzverfahren von Firmen oder Privatpersonen ab und nehmen rechtliche Geschäfte im Rahmen von Vormundschaften wahr. Sie entscheiden über die Eintragung von Unternehmen im Handelsregister sowie von Klubs und Vereinigungen im Vereinsregister. Dabei unterliegen Dipl.-Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen (FH) keinen Weisungen von Vorgesetzten, sondern sind einzig und allein der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines dreijährigen Studiums an einer speziellen Fachhochschule. Das Studium dort ist aufgeteilt in einen fachlich-theoretischen Teil und eine praktische Ausbildung. Während der Studienzeit haben die angehenden Dipl.-Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen (FH) den Status von Beamten auf Widerruf. Nach Abschluss ihrer Ausbildung und dem Einstieg in die Beamtenlaufbahn können sie bis zum Oberamtsrat aufsteigen und teilweise sogar in den höheren Staatsdienst hinauf wechseln.

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