Fachschullehrer bzw. Fachschullehrerin in der Agrarwirtschaft ist ein lehrender Ausbildungsberuf, der an einer Hochschule erworben werden kann, meist jedoch von erfahrenen Landwirten und Landwirtinnen nach entsprechender pädagogischer Fortbildung ausgeübt wird. Der Fachschullehrer bzw. die Fachschullehrerin arbeitet im Normalfall in speziellen Landwirtschaftschulen, wo er bzw. sie den Auszubildenden verschiedener Agrarberufe durch Lehrveranstaltungen das Agrargewerbe in Theorie und Praxis näher bringt. Er oder sie kann dabei auf eine fundierte Ausbildung sowie eine große praktische Erfahrung in allen Bereichen der Landwirtschaft zurückgreifen und somit den Auszubildenden äußerst praxisnahen Unterricht in den Bereichen Hauswirtschaft, Hofführung und wirtschaftliche Gestaltung eines Agrarbetriebes geben. Fachschullehrer bzw. Fachschullehrerinnen bereiten eigenständig die Unterrichtseinheiten vor und erstellen die schriftlichen und mündlichen Prüfungsaufgaben, die auch von ihnen abgenommen und bewertet werden. Der Fachschullehrer bzw. die Fachschullehrerin ist in seiner bzw. ihrer Lehrtätigkeit staatlich geprüft und somit an gewisse Richtlinien im Rahmen der Ausbildung gebunden.
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