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Gehalt Fachanwalt/Fachanwältin (Uni) - Arbeitsrecht

Der Beruf des Fachanwalts (Uni) bzw. der Fachanwältin (Uni) für Arbeitsrecht ist sehr abwechslungsreich und vielseitig. Rechtsanwälte stellen die Interessenvertretung ihrer Klienten sicher und übernehmen in deren Auftrag die juristische Korrespondenz, arbeiten Verträge aus und vertreten ihre Mandanten vor Gericht. Fachanwälte (Uni) oder Fachanwältinnen (Uni) für Arbeitsrecht haben sich auf sämtliche Belange rund um das Arbeitsrecht spezialisiert. Dies umfasst sowohl die Rechte als Arbeitnehmer als auch des Arbeitgebers. Vor allen Dingen in folgenden Bereichen ist der Einsatz eines Vertreters dieses freien Berufs zur Klärung erforderlich: bei Fragen zu Lohnansprüchen und -fortzahlungen, der Einhaltung von Richtlinien und Maßnahmen zum Arbeitsschutz, in der Arbeitnehmerhaftung, [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]zum Kündigungsschutz bzw. zu Kündigungsfristen oder bei der Überprüfung von Arbeitszeugnissen. Aber auch bei der Veräußerung von Betrieben oder der Insolvenz eines Unternehmens ist die arbeitsrechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt ratsam. Je nach Sachverhältnis oder Auftrag können Fachanwälte (Uni) für Arbeitsrecht verschiedene Strategien anwenden, um die Interessen ihrer Mandanten zu wahren. Die Aufgabe eines Advokaten besteht im Schutz seiner Klienten vor Rechtsverlusten sowie darin, sie vor Fehlentscheidungen von Behörden und Gerichten zu schützen. Nach einem Jurastudium sind eine dreijährige Zulassung als Rechtsanwalt und der Nachweis besonderer theoretischer und praktischer Kenntnisse auf dem Fachgebiet des Arbeitsrechts nötig. [nach oben]