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Gehalt Fachlehrer/in - Informationsverarbeitung

Der Fachlehrer bzw. die Fachlehrerin für Informationsverarbeitung unterrichtet seine Schüler sowohl in der Informationsverarbeitung als auch in Textverarbeitung und Bürotechnik. Selbst Kurzschrift kann zum Unterrichtsprogramm gehören. Zu den Pflichten der Fachlehrer für Informationsbearbeitung gehört jedoch nicht nur das Unterrichten, sondern auch das Erstellen und Bewerten mündlicher, schriftlicher und praktischer Prüfungen. Ferner ist es ihre Pflicht, die Schüler und Schülerinnen auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten. Der Fachlehrer und die Fachlehrerin für Informationsverarbeitung sind in der Regel an berufsbildenden Schulen oder Berufs- und Fachakademien angestellt. Beim dem Beruf handelt es sich um eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung. In der Regel wird diese an privaten Bildungseinrichtungen und Staatsinstituten angeboten, umfasst einen Zeitraum von etwa zwölf Monaten und wird sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit absolviert. Es ist möglich, diese Weiterbildung nach Schwerpunkten durchzuführen. Die Schwerpunkte sind neben Bürowirtschaft und Datenverarbeitung auch Informationsverarbeitung, Kurzschrift und Textverarbeitung. Möchte man die Weiterbildung nicht schwerpunktbezogen absolvieren, kann man sie auch übergreifend auf alle Bereiche abschließen.

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