Als Zulassung zu einer Ausbildung für den Beruf eines Fachpraktikers im Damenschneiderhandwerk oder einer Fachpraktikerin im Damenschneiderhandwerk ist üblicherweise eine Eignungsuntersuchung, die von der jeweils zuständigen Arbeitsagentur veranlasst wird, erforderlich. Fachpraktiker oder Fachpraktikerinnen im Damenschneiderhandwerk sind überwiegend in Werkstätten des Schneiderhandwerks, wie z.B. Änderungsschneidereien, Maßateliers oder Damenschneidereien tätig, sind jedoch auch in Schneidereien von Warenhäusern oder Textilfachgeschäften beschäftigt, wo sie vorwiegend Näh- und Bügelarbeiten übernehmen. Nach der Ausbildung zum Fachpraktiker im Damenschneiderhandwerk stehen zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Allerdings muss man sich während der Ausbildung schon entscheiden, worauf man sich spezialisieren möchte. Daneben gibt es viele Gelegenheiten zur Weiterbildung, da man in diesem Beruf sein Wissen immer auf dem aktuellen Stand halten und sich vor allem in den Bereichen Schnitttechnik und Bügeltechnik regelmäßig über fachliche Neuerungen informieren sollte. Im Allgemeinen ist es so, dass die Fachkräfte in kleineren Schneidereien oft im gesamten Tätigkeitsbereich und in größeren Werkstätten meist an der Nähmaschine oder der Bügelmaschine eingesetzt werden.
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