Gehalt Fachverkäufer/-berater/in für Kfz (Zubehör, Reifen)
Sie sind zuständig für die Präsentation und den Verkauf von Kfz-Zubehör. Angestellt sind sie in Fachgeschäften für Auto- und Motorradzubehör oder im Reifenhandel. Aber auch Autohäuser oder Motorradhändler gehören zu ihren Arbeitgebern. Sie besitzen eine zweijährige kaufmännische Ausbildung im Einzelhandel - vorzugsweise in der Kfz-Branche, aber auch als Tankwart/-wartin bieten sich Einstiegsmöglichkeiten. Sie können mit ihrem Fachwissen gezielt auf Wünsche und Bedürfnisse der Kunden eingehen. Ihre Aufgabe ist es die Kunden zu beraten, sie auf die Handhabung und den Verwendungszweck der Produkte hinzuweisen. Sie geben Informationen über die unterschiedlichen Materialen und Qualitäten der einzelnen Reifen und Felgen sowie deren Funktionalität. Sie erläutern kraftfahrzeugtechnisches Zubehör und sind dem Kunden bei der richtigen Wahl behilflich. Um Kundenwünschen immer kompetent entgegen treten zu können, müssen sich Fachverkäufer/innen immer auf dem neuesten Stand der Trends sein. Sie müssen den Markt und die Konkurrenz beobachten und einschlägige Informationen sammeln. Daneben sind sie damit beschäftigt Waren so zusammen zu stellen und zu verpacken, [...weiterlesen]
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[...]dass die Ware ausgeliefert werden oder der Kunde diese problemlos transportieren kann. Der Verkauf schließt natürlich die Errechnung des Kaufpreises sowie die Bedienung der Kasse ein. Sie kümmern sich neben dem Verkauf auch um die Lagerhaltung und -verwaltung. Sie müssen erkennen, inwieweit der Lagerbestand an Kfz-Zubehör, Reifen und Felgen ausreichend und aktuell ist, um eine rechtzeitige Neu- oder Nachbestellung aufzugeben. Zum Aufgabengebiet gehört ebenfalls die Sortimentsgestaltung. Die Waren müssen die Kunden ansprechen und in bestimmte Themenbereiche aufgeteilt werden. Ausstellungsstücke müssen ausgepackt und gut platziert werden. Des Weiteren sind Werbematerialien und Dekorationen zu arrangieren sowie Prospekte so auszulegen, das sie für den Kunden ein Hingucker sind. Dazu gehört auch das Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Maßnahmen und Sonderaktionen. Das Abrechnen der Kasse nach Geschäftschluss fällt ebenfalls in ihre Zuständigkeit. Ihnen können auch betriebswirtschaftliche Dinge wie die Preiskalkulation, das Durchführen von Inventuren, die Rechnungsstellung und -prüfung oder die Mitarbeiterführung übertragen werden.
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