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Gehalt Fachwirt/in - Grundstücks- u. Wohnungswirtschaft

Der Fachwirt bzw. die Fachwirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft- arbeiten als Kaufleute im Immobilienbereich. Hierzu zählen der An- und Verkauf von Immobilien, Vermittlung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbegebäuden. Sie beobachten und analysieren den regionalen Grundstücks- und Wohnungsmarkt, fotografieren die Objekte, verhandeln mit Käufern und Verkäufern, ermitteln Preise für die Objekte, erstellen Finanzierungsangebote und beraten ihre Kunden. Hierfür sollte der Fachwirt und die Fachwirtin - Grundstücks- und Wohnungswirtschaft- ausgeprägte Kompetenzen im Verhandlungsgeschick, Kommunikation, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit für die Kunden besitzen. Um Fachwirt in diesem Bereich zu werden, muss eine berufliche Weiterbildung im kaufmännischen Bereich mit einem zeitlichen Umfang von 470 Unterrichtseinheiten absolviert werden. Diese Weiterbildung erfolgt in der Regel in einer Lehrgangsform, welche im Blockunterricht durchgeführt wird. Danach erfolgt eine staatlich vorgegebene Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Um für die Weiterbildung zugelassen zu werden, muss in der Regel eine Berufsausbildung als Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf absolviert sein.

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