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Gehalt Fahrlehrer/in - Behinderte/Rehabilitanden

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen für Rehabilitanden und behinderte Menschen sind in der theoretischen Fahrausbildung, zum Beispiel von Hörgeschädigten, beschäftigt, wobei sie hier nur schriftliche Lehrmaterialen verwenden. Sie geben auch praktischen Fahrunterricht in Automatikfahrzeugen mit entsprechenden Zusatzeinrichtungen, die zu der jeweiligen Behinderungsart passen. Ferner sind sie an der Ausstattung oder Umrüstung von Behindertenfahrzeugen beteiligt. Diese spezialisierten Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen arbeiten in der Erwachsenenbildung, zum Beispiel in Kraftfahrschulen, dabei besonders in solchen, die sich auf Behinderte und Rehabilitanden bzw. Rehabilitandinnen spezialisiert haben. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Fahrlehrer bzw. als Fahrlehrerin. Üblicherweise wird ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis erwartet. Man braucht für diesen Beruf den Führerschein für unterschiedliche Pkw-Führerscheinklassen, oft einen Nachweis über die Fahrpraxis in den letzten Jahren sowie Praxis im theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Darüber hinaus sind pädagogische und kommunikative Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Organisationstalent für diesen Beruf wichtig.

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