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Gehalt Fahrlehrer/in - Berufsfeuerwehren

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen der Berufsfeuerwehren bilden Rettungshelfer zum Führen von Fahrzeugen der Feuerwehr aus - hierzu gehören zum Beispiel Mannschaftswagen und Großrettungswagen, für die man eine Zulassung zur Fahrgastbeförderung benötigt. Zusätzlich führen die Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerinnen Maschinistenlehrgänge und andere Lehrgänge für die Rettungshelfer der Feuerwehren durch, in denen sie die Prüflinge in der Handhabung und Bedienung der Hubrettungswagen und anderer Feuerwehrfahrzeuge unterrichten. Um diese Tätigkeiten vermitteln zu können, sind fundierte Kenntnisse in der Handhabung der unterschiedlichen Rettungsfahrzeuge und Maschinen notwendig. Ihr Haupttätigkeitsfeld liegt in den Bereichen der Verteidigung (Bundeswehr, ASD), der öffentlichen Sicherheit (Polizei) und im Brandschutz (Feuerwehren). Um einen Zugang zu dieser Tätigkeit zu erlangen, ist eine bereits abgeschlossene Ausbildung zum Fahrlehrer der Klassen B (alt Klasse 2), BE (alt Klasse 3) und CE (ebenfalls Klasse 2) erwünscht. Zusätzlich sind Erfahrungen in den Bereichen der praktischen und theoretischen Unterrichtsführung zwingend erforderlich. Hierzu gehören u.a. Kompetenzen aus der Maschinistenausbildung, dem Straßenverkehrsunterricht, der Verkehrspädagogik und dem Umweltschutz.

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