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Gehalt Fahrlehrer/in - Berufskraftfahrer/in (Personenverkehr)

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen für Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerinnen im Personenverkehr sind dafür zuständig, Kenntnisse über das Verhalten im Umgang mit Fahrgästen, über die Rechtsvorschriften in Bezug auf einen Betrieb von Kraftomnibussen oder über den Abschluss von Beförderungsverträgen zu vermitteln. Sie unterrichten die Schüler und Schülerinnen auch in Grundlagen, wie zum Beispiel über das Fahrverhalten und die Verkehrsbeobachtung. Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen für Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerinnen im Personenverkehr sind in der Regel in der Erwachsenenbildung tätig. Sie arbeiten auch an Kraftfahrschulen, besonders für Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen. Wenn man sich für den Beruf interessiert und in gerne künftig ausüben möchte, sollte man in der Regel eine Ausbildung als Fahrlehrer bzw. als Fahrlehrerin vorweisen können. Teilweise verlangen mögliche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Nachweis eines polizeilichen Führungszeugnisses. Man benötigt für die Tätigkeit eine Fahrlehrererlaubnis für unterschiedliche Bus-Führerscheinklassen, Praxis im theoretischen und praktischen Fahrunterricht und häufig einen Nachweis über die Fahrpraxis der letzten Jahre. Darüber hinaus sollten Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen für Berufskraftfahrer bzw. Berufskraftfahrerinnen über pädagogische Fähigkeiten verfügen.

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