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Gehalt Fahrlehrer/in - Sicherheitsbehörden

Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen für Sicherheitsbehörden haben einen sehr verantwortungsvollen Beruf. Sie bringen Menschen das Fahren von Spezialfahrzeugen bei und erteilen bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung die Führerscheine für die Klassen BE, A und CE und sogenannte Sonderberechtigungsscheine zum Führen spezieller Einsatzfahrzeuge wie Rad- und Kettenfahrzeuge. Der Fahrlehrer und die Fahrerin für Sicherheitsbehörden unterrichten auch angehende Omnibus- und Mannschaftskraftwagenfahrer. Die Berufsgruppe arbeitet in Behörden, bei der Bundes- und Feuerwehr und überall dort, wo Menschen unterrichtet werden, die später Personen oder gefährliche Güter befördern möchten. Zwingende und logische Vorraussetzungen zur Ausübung des Berufs sind die Ausbildung zum Fahrlehrer, der Besitz verschiedener Führerscheinklassen und die Seminarerlaubnis, Fahranfänger und Punktanfällige zu unterrichten. Des Weiteren ist ein wachsames Auge und schnelle Reaktionsfähigkeit für die Arbeit mit Fahrschülern extrem wichtig. Nicht zuletzt sind pädagogische Fähigkeiten wie Einfühlungsvermögen und die Fähigkeit, Lehrinhalte zu vermitteln (Verkehrsrecht und Verkehrslehre) von Bedeutung.

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