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Gehalt Familieneigene Landarbeitskräfte, a.n.g.

Familieneigene Landarbeitskräfte sind Arbeitskräfte, die aus der eigenen Familie stammen und in der Regel in einem Familienunternehmen arbeiten. Wie die Berufsbezeichnung bereits verrät, ist man hier im landwirtschaftlichen Bereich tätig. Normalerweise zählt eine Landarbeitskraft erst dann wirklich als Landarbeitskraft, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet und eine Ausbildung als Landwirtschafter oder Landwirtschafterin absolviert hat. In der Familieneigenen Landwirtschaft ist das jedoch anders: Hier werden die Familienmitglieder bereits viel früher angelernt, da sie mit dem landwirtschaftlichen Leben aufwachsen und früh in die Arbeiten einbezogen werden. Sie wachsen mit den alltäglichen Tätigkeiten einer Landarbeitskraft auf und lernen so ihren Beruf. Selbstverständlich ist es von Vorteil, trotzdem eine landwirtschaftliche Ausbildung zu absolvieren - besonders, wenn man den Familienbetrieb eines Tages übernehmen möchte. Pflicht ist diese Ausbildung in diesem Fall jedoch nicht. Die Tätigkeiten sind abwechslungsreich und reichen von Feldbestückung bis hin zu Tierpflege und -haltung. Man sollte wetterfest sein und körperliche Arbeit nicht scheuen.

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