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Gehalt Fiction-Producer/in

Voraussetzung für die Berechtigung, die Berufsbezeichnung Fiction-Producer zu führen, ist ein IHK-Abschluss. Nach einer vorbereitenden Ausbildung kann man sich der Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer unterziehen. Zu beachten ist, dass der Beruf vom Kölner Filmhaus ins Leben gerufen wurde und die Ausbildung von dort in Form von Lehrgängen angeboten wird. Die Prüfung kann ausschließlich bei der IHK Köln absolviert werden, und das Kölner Filmhaus hat das alleinige Recht an der Berufsbezeichnung. Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung der Ausbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Medienbranche oder ein entsprechendes Studium. Die Weiterbildung in Köln muss selbst finanziert werden; Unterstützung in Form von Ratenzahlung oder auch Förderungen sind möglich. Der Fiction-Producer bzw. die Fiction-Producerin arbeitet anschließend beim Film oder beim Fernsehen. Die Tätigkeit liegt in der Realisierung und Umsetzung verschiedenster Projekte, die Art der Arbeit ist anhängig von der Produktion. Der Fiction-Producer kann von der Finanzierung über das Casting bis hin zu Schnitt und Ton alle anfallenden Aufgaben erledigen, weil alle Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden.

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