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Gehalt Fischerhelfer/in

Als Fischerhelfer oder Fischerhelferin übt man leichte Arbeiten im Bereich der Fischerei aus. Dazu gehören unter anderem die Zucht oder die Teichwirtschaft. Beschäftigung finden Fischerhelfer und Fischerhelferinnen in verschiedenen Betrieben der Teichwirtschaft und Zucht ebenso wie in landwirtschaftlichen Betrieben, an die eine Teichanlage angeschlossen ist. Außerdem können sie auch in der Hochseefischerei und in der Binnenfischerei arbeiten und natürlich in Betrieben, die Fisch verarbeiten. Um den Beruf ausüben zu können, muss man in der Regel keine Ausbildung vorweisen, da es sich lediglich um eine einfache Helfertätigkeit handelt. Die einzelnen Betriebe weisen den Fischerhelfer und die Fischerhelferin bei Beginn der Tätigkeit in ihre verschiedenen Aufgaben ein. Voraussetzung für diese Arbeit ist, dass die Bewerber körperliche belastbar sind. Ebenso ist erforderlich, keine Scheu vor dem Umgang mit lebendigen und toten Fischen zu haben. Außerdem sollte man im Einzelfall auch über einen PKW und eine passende Fahrerlaubnis verfügen.

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