Der Fleischwarenmacherhelfer bzw. die Fleischwarenmacherhelferin arbeitet in Schlachtereien, in Betrieben zur Herstellung von Dosenware und in anderen fleischverarbeitenden Betrieben sowie in der Herstellung von Tierfutter. Fleischwarenmacherhelfer haben für ihre Tätigkeit keine spezielle Ausbildung, sie erhalten lediglich eine gründliche Einarbeitung an ihrem Arbeitsplatz. Sie üben helfende und einfachere Tätigkeiten in Bezug auf Produktion und Lagerhaltung der Fleischereiprodukte aus. Je nach Arbeitsauftrag zerlegen und sortieren sie das Fleisch für weitere Verwendungszwecke, wickeln Rouladen und stecken Spieße. Die Tätigkeit ist teils maschinell, teils manuell geprägt. In der Tierfutterherstellung bedienen sie ebenfalls Maschinen, in denen Fleischteile zerkleinert und vermischt werden. Sie sind auch in der Geflügelschlachterei tätig, dort hängen sie die Tierkörper auf Haken, rupfen maschinell, nehmen die Tiere aus und reinigen sie. In Supermärkten mit einer Fleischwarenabteilung verpacken sie die Ware, verarbeiten Fleischstücke zu Hackfleisch und schneiden verkaufsfertige Stücke. Fleischwarenmacherhelfer tragen Arbeitskleidung, sind körperlich belastbar und verfügen über ein amtliches Gesundheitszeugnis.
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