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Gehalt Flugleiter/in (Verkehrsdienst)

Ein Flugleiter oder eine Flugleiterin ist auf einem unkontrollierten Flughafen tätig und vertritt dort den Flugplatzhalter. Bei kleinen Flughäfen kann dies durchaus auch eine ehrenamtliche Tätigkeit sein. Seine bzw. ihre Aufgabe ist es, zu gewährleisten, dass der Platz in einem ordnungsgemäßen und betriebsbereiten Zustand ist und alle notwendigen Vorkehrungen für die Sicherheit getroffen sind. Dadurch ist ein Flugleiter beispielsweise dafür zuständig, dass Start- und Landemeldungen an die Deutsche Flugsicherung übermittelt werden, Unterstützung bei der Navigation zu bieten, eine Dokumentation über den Flugbetrieb zu führen oder den Funkverkehr durchzuführen. Flugleiter oder Flugleiterin kann man nicht über eine festgelegte Ausbildung werden. Zumeist ist eine Privatpilotlizenz nötig und vorhandene Kenntnisse im Luftfahrtrecht müssen nachgewiesen werden, um diese Tätigkeit auszuführen. Abhängig vom Luftraum kann auch eine Einführung durch die Deutsche Flugsicherung notwendig sein. Außerhalb von Deutschland ist die Tätigkeit eines Flugleiters zumeist nicht üblich und auch innerhalb Deutschlands gibt es Bestrebungen, diesen Beruf abzuschaffen.

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