Flugsicherungstechniker und Flugsicherungstechnikerinnen sind dafür zuständig, flugsicherungstechnische Einrichtungen in den Bereichen Kommunikation, Navigation, Radar- und Flugdatenverarbeitung und Radardatenerzeugung zu überwachen, sie in Gang zu halten und gegebenenfalls kleinere Fehler zu beheben. Dabei bedienen und überwachen sie die entsprechenden Systeme und kümmern sich um ihre Instandhaltung, um die allgemeine Sicherheit, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit zu garantieren. Sie arbeiten an unterschiedlichen Projekten mit und übernehmen die Störungsanalyse, kümmern sich um die Systemweiterentwicklung, deren Adaption und um die Inbetriebnahme neuer Systeme. Diese speziell ausgebildeten Techniker sind bei Flugsicherungs- und Flughafenbetrieben der militärischen und zivilen Luftfahrt beschäftigt. Darüber hinaus ergeben sich weitere Möglichkeiten in Unternehmen des Raum- und Luftfahrzeugbaus. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung bei der Deutschen Flugsicherungsgesellschaft. Wenn die Berufsangehörigen bei der Ausübung ihres Berufes regelmäßig in allgemein nicht zugänglichen Bereichen eines Luftfahrtunternehmens oder eines Verkehrsflughafens arbeiten, muss von der Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit gemäß § 7 des Luftsicherheitsgesetzes bestätigt werden.
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