Eng mit der Natur verbunden sein und dabei für und mit der Natur zu arbeiten, das kennzeichnet den Forstverwalter bzw. die Forstverwalterin. Organisatorische und verwaltende Aufgaben in der Holzmassenbuchführung oder der Lohnabrechnung bezeichnen das Hauptaufgabenfeld des Forstverwalters bzw. der Forstverwalterin. Diese Berufsgruppe führt den gesamten Schriftwechsel mit Behörden und Unternehmen selbstständig und effektiv durch, trägt Sorge für die effektive Bewirtschaftung der Wälder oder kalkuliert die Kosten. Gute Führungsqualitäten, sowie kaufmännische Grundlagen und fundiertes Fachwissen sind für diese Aufgaben unerlässlich. Um den Beruf des Forstverwalters bzw. der Forstverwalterin durchführen zu können, ist eine Grundausbildung in der Forstwirtschaft, zum Beispiel als Förster oder Försterin notwendig. Darauf baut sich dann die Weiterbildung in Form eines Studiums in der Forstwirtschaft, als berufsbegleitende oder Maßnahme in Vollzeit an. Ebenfalls notwendig, um den Beruf des Forstverwalters bzw. der Forstverwalterin ausüben zu können, sind ein Jagdschein und ein gültiger Führerschein. Teilweise werden auch Sachkundenachweise für angewendete Pflanzenschutzmittel vorgeschrieben, denn die Aufgaben sehen nicht nur die Pflege des Waldes vor, sondern auch die Erhaltung seiner Gesundheit.
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