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Gehalt Freiballonführer/in

Freiballonführer und Freiballonführerinnen sind dafür zuständig, Passagiere in Heißluftballons zu befördern. Die Ballonfahrten können über Ballonflugteams, Ballonflugschulen oder auf Flughafenveranstaltungen gebucht werden. Dabei vereinbaren sie mit den Interessenten einen Termin und einen Standort und senden gemäß den rechtlichen Vorschriften eine Passagierliste an die jeweils zuständige Flugwarte. Sie kontrollieren die technischen Komponenten, warten sie und überprüfen die Ausrüstung. Vor einer Fahrt berechnen sie die Menge an Helium und nehmen genügend mit. Sie vermieten aber auch Werbeflächen am Ballon. Freiballonführer und Freiballonführerinnen arbeiten in erster Linie bei Ballonfahrtunternehmen der Freizeitwirtschaft. Weitere Möglichkeiten ergeben sich für sie in der Werbewirtschaft. Um diesen Beruf auszuüben, braucht man nach den Bestimmungen der Verordnung über Luftfahrtpersonal eine Lizenz als Freiballonführer bzw. als Freiballonführerin. Bei Personen, die beruflich nicht nur gelegentlich Zugang zu allgemein nicht zugänglichen Bereichen eines Flughafens haben, muss nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes von der Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeit bestätigt worden sein. Man sollte für die Tätigkeit schwindelfrei sein.

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