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Gehalt Geschäftsführer/in

Der Geschäftsführer und die Geschäftsführerin eines Unternehmens ist mit der Leitung der Geschäfte dieses Unternehmens betraut. Das kann natürlich der Inhaber oder die Inhaberin des Unternehmens sein. Es besteht auch die Möglichkeit (beispielsweise bei einer GmbH) das einer der Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt wird. Genauso gut können zwei Geschäftsführer in einer GmbH berufen werden, die dann entweder einzeln oder gemeinsam entscheidungsbefugt sind. Ebenso werden bei Vereinen Geschäftsführer gewählt oder bestellt, die die Finanzen des Vereins und seine gesamte Geschäftstätigkeit führen und den Verein auch nach außen vertreten können. Aber im Regelfall versteht man unter Geschäftsführer einen angestellten Geschäftsführer eines mittleren oder größeren Unternehmens, der für einen gewissen Zeitraum (vertraglich festgelegt) die Geschäfte dieses Unternehmens führt und leitet. Der Geschäftsführer gibt nach Absprache mit der Unternehmensleitung die Zielrichtung der Geschäftstätigkeit vor und beauftragt seine Abteilungsleiter entsprechend diesen Anweisungen zu handeln. Der Geschäftsführer und die Geschäftsführerin sind der Unternehmensleitung gegenüber verpflichtet, diese abgesprochene Richtung einzuhalten und zu versuchen, [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]die gesteckten Ziele zu erreichen. Er muss in Absprache seinen Mitarbeitern daran arbeiten, das Unternehmen erfolgreich zu leiten und Gewinn zu erzielen. Der Geschäftsführer und die Geschäftsführerin arbeiten eng mit den leitenden Mitarbeitern, aber auch mit der Unternehmensleitung zusammen. Die Mitarbeiter des Geschäftsführers sind beauftragt, die abgesprochenen Maßnahmen durchzuführen und Änderungen einzuleiten. Häufig sind auch unpopuläre Entscheidungen notwendig, seien es Überstunden oder Entlassungen. Diese Probleme muss der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin mit den Arbeitnehmervertretern abklären, um eine Einigung erzielen. Er ist gegenüber Kunden und Lieferanten der Repräsentant des Unternehmens und stellt das Unternehmen nach außen dar. Zum Geschäftsführer oder zur Geschäftsführerin werden Außenstehende oder Mitarbeiter berufen, die die Fähigkeit für diesen Posten besitzen. Voraussetzung sind in den meisten Fällen ein Studium der Betriebs- oder Volkswirtschaft oder eine kaufmännische Ausbildung. Aber auch eine genaue Kenntnis der betrieblichen Gegebenheiten, des hergestellten Produktes oder der angebotenen Dienstleitung sind unumgänglich, sowie die Kenntnisse von der Vermarktung dieses Produktes. [nach oben]