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Gehalt Gestalter/in - Handwerk

Der Gestalter im Handwerk bzw. die Gestalterin im Handwerk hat zur Aufgabe, in unterschiedlichen Handwerken Produkte kreativ auszugestalten. Einsatzbereiche bieten sich in beinahe allen handwerklichen Wirtschaftszweigen und -betrieben, beispielsweise bei Raumausstattern, Friseuren, Glasern, Tischlern, Fotografen oder auch Goldschmieden. Handwerkliche Gestalter und Gestalterinnen verfügen über sehr gute schöpferische Fähigkeiten und einen ausgeprägten Sinn für Formgebung. Sie übernehmen die komplette Ausgestaltung eines Produkts. Dazu gehört die Angebotsausarbeitung, die meist das Anfertigen von Skizzen beinhaltet, um dem Kunden einen guten Einblick und eine klare Vorstellung des fertigen Produkts zu vermitteln. So ist es möglich, auf die Änderungsvorschläge des Kunden flexibel und schnell zu reagieren und diese dann in das Produkt einzuarbeiten. Die abschließende Angebotserfüllung gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines handwerklichen Gestalters bzw. einer Gestalterin. Hierbei leiten sie die Mitarbeiter in der Fertigung an, um eine plangemäße Umsetzung zu gewährleisten. Als Voraussetzung zur Tätigkeit sind eine Gesellenprüfung in einem gestaltenden Handwerk und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in diesem Handwerk bzw. eine Meisterprüfung in einem gestaltenden Handwerk nötig.

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