Damenfriseure und Damenfriseurinnen beraten ihre Kundinnen bezüglich Haarschnitt, Haarfarbe und ähnlichem. Je nach Wunsch der Kundin waschen sie anschließend
die Haare, pflegen diese, schneiden sie und gestalten gegebenenfalls die Frisur. Auch kosmetische Behandlungen werden von vielen Damenfriseuren und Damenfriseurinnen
durchgeführt. Die Angehörigen dieses Berufszweiges arbeiten vorwiegend in Friseurbetrieben, aber auch in Hotels oder Krankenhäusern mit Friseurservice, bei
Schauspielbühnen, Fernsehanstalten oder ähnlichen Einrichtungen können Damenfriseure beschäftigt sein. Wer eine Tätigkeit als Damenfriseur anstrebt, muss zuerst eine
allgemeine Friseurlehre über drei Jahre gemäß der Handwerksordnung absolviert haben. Danach folgt eine Weiterbildung zum Damenfriseur oder zur Damenfriseurin.
Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung als Friseur oder Friseurin ist der Hauptschulabschluss. Daneben sind gute Schulkenntnisse in Chemie neben handwerklichem Geschick
förderlich. Der angehende Damenfriseur oder die angehende Damenfriseurin sollte außerdem modeinteressiert sein und gerne mit Menschen umgehen. Auch eine Neigung zu
handwerklich-gestalterischer, kundenorientierter, beratender und überzeugender Tätigkeit ist von Vorteil. Auf den fertig ausgebildeten Damenfriseur oder respektive die
Damenfriseurin warten viele verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten. So müssen die Kundinnen individuell beraten und bedient werden (z. B. durch eine Typberatung oder das
Vorstellen unterschiedlicher Techniken). Teilweise wird der Kundin das Haarstyling auch virtuell am Computer vorgestellt. Dazu werden die Köpfe der Kundinnen mit der
Digitalkamera aufgenommen und auf den Computer geladen, wo verschiedene Frisuren ausprobiert werden. Ist die Kundin zufrieden, [...weiterlesen]
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[...]wird das Ergebnis ausgedruckt und mit der
Kundin besprochen. Der Damenfriseur oder die Damenfriseurin kümmert sich außerdem um die Haarbehandlung und die Betreuung der Kundin während der Behandlung. So wird
diese gegebenenfalls mit Lesematerial und Getränken versorgt, während der Friseur oder die Friseurin das Haar beispielsweise kämmt, wäscht und mit Pflegeprodukten versorgt
. Damenfriseure und Damenfriseurinnen schneiden das Haar entsprechend der Frisur, die gewünscht wird. Dazu stecken sie es mit Klemmen hoch und legen Schnittlänge,
Abstufungen und Konturen fest. Des Weiteren kümmern sich Damenfriseure und Damenfriseurinnen um das Formen von Frisuren. Dazu kämmen, bürsten und trocknen sie die
Haare, tragen gegebenenfalls Haarfestiger auf oder legen Lockenwickler ein. Auch Ondulieren und das Legen von Wasserwellen gehört zum Aufgabengebiet. Sie frisieren und
toupieren die Haare ihrer Kundinnen und stecken sie gegebenenfalls zu Hochsteckfrisuren. Weitere Tätigkeiten der Damenfriseure und Damenfriseurinnen sind das Legen von
Dauerwellen, das Entkrausen von Haaren oder das Verändern der Haarfarbe ihrer Kundinnen. Je nach Aufgabengebiet kümmern sich die Angehörigen dieses Berufszweiges auch
um das Arbeiten an Haarersatzteilen und führen kosmetische Behandlungen und Nagelpflege bei ihren Kundinnen durch. Neben diesen typischen Tätigkeiten haben die
Damenfriseure und Damenfriseurinnen jedoch auch andere Arbeiten zu erledigen. So etwa das Pflegen einer Kundendatei, die Erstellung von Verkaufsabrechnungen und das
Kassieren, das Pflegen, Reinigen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und sonstigen Arbeitsgeräten und Einrichtungen oder auch das Bestellen von Produkten und
das Erledigen anderer allgemeiner Bürotätigkeiten. [nach oben]
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