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Gehalt Haus- und Familienpfleger/in

Der Haus- und Familienpfleger bzw. die Haus- und Familienpflegerin betreut und versorgt Einzelpersonen oder Familien in Notsituationen. Sie vertreten die erkrankte oder abwesende Person, die sich üblicherweise um den Haushalt kümmert und übernehmen ihre Pflichten. Sie betreuen und beschäftigen die Kinder, stellen den Schul- und Kindergartenbesuch sicher und geben Hilfestellungen bei den Schulaufgaben. Darüber hinaus kümmern sie sich um die Pflege von pflegebedürftigen oder chronisch kranken Menschen und führen nach Absprache mit dem Arzt oder der Ärztin alle erforderlichen Maßnahmen der Pflege durch. Dazu gehört auch die Betreuung von Frauen mit Risikoschwangerschaften, die Betreuung nach Mehrlingsgeburten und Säuglings- und Wöchnerinnenpflege. Aber auch die Beratung der Eltern in Situationen des Alltags und zu deren Bewältigung zählt zu seinen bzw. ihren Aufgaben. Der Haus- und Familienpfleger bzw. die Haus- und Familienpflegerin ist in erster Linie bei sozialen Einrichtungen und Wohlfahrtsverbänden angestellt, aber auch die direkte Anstellung in Privathaushalten ist möglich. Haus- und Familienpfleger bzw. Haus- und Familienpflegerin ist eine anerkannte Ausbildung im Sozialbereich und ist landesrechtlich geregelt. Die Ausbildung dauert in der Regel 2 Jahre.

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