Hauswirtschaftshelfer und -helferinnen im städtischen Bereich arbeiten in Kinderheimen, in Pflege- und Betreuungseinrichtungen für behinderte oder alte Menschen, in Krankenhäusern und in der privaten Pflege und Betreuung. Der Beruf kann ausgeübt werden, nachdem eine 2-3 jährige anerkannte Ausbildung für behinderte Menschen bei einem Bildungsträger oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation absolviert wurde. Der Einsatzbereich von Hauswirtschaftshelfern und Hauswirtschaftshelferinnen im städtischen Bereich kann je nach dem individuellen Grad der Behinderung unterschiedlich sein. So sind sie zum Beispiel für den gesamten Ablauf der Verpflegung eines Haushaltes oder einer Einrichtung, evtl. auch für Teilbereiche, zuständig. Sie erstellen Wochenpläne, erledigen den Einkauf, kümmern sich um die Lagerung der Lebensmittel und bereiten diese auch zu. Sie kümmern sich um anfallende Wäsche, bedienen die zur Reinigung eingesetzten Maschinen und übernehmen anfallende Reparaturen der Kleidungsstücke. Weiterhin beschäftigen sich Hauswirtschaftshelfer und -helferinnen mit der Reinigung und Pflege des Haushaltes oder der jeweiligen Einrichtungen. Voraussetzungen sind Selbständigkeit in Entscheidungen, handwerkliches Geschick, Dienstleistungsbereitschaft, körperliche Belastbarkeit und Flexibilität.