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Gehalt Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin

Die Berufsbezeichnung des/der Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin ist heute mittlerweile eigentlich bereits überholt und wurde von den Hotel- oder Restaurantfachleuten bzw. von den Fachgehilfen im Gastgewerbe ersetzt. Der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin arbeitet in der Hotellerie oder in der Gastronomie und nimmt dort unterschiedlichste Aufgabenbereiche wahr. Der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin wird in den Bereichen Catering, an der Rezeption, im Service, auf der Etage, am Buffet oder in anderen Bereichen eingesetzt. Auch im Magazin kann der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin beispielsweise zur Übernahme der Waren und zur Lagerhaltung eingesetzt werden. Aber auch in der Verwaltung kann der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin administrative [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]und kaufmännische Tätigkeiten übernehmen. Die Arbeitgeber sind selbstverständlich Hotels, Pensionen und Gasthöfe sowie Restaurants, Systemgastronomiebetriebe und sonstige gastronomische Bewirtschaftungsbetriebe. Auch bei Party-Service und Cateringunternehmen kann der/die Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin eine Anstellung finden. In jüngerer Zeit beschäftigen auch viele Eventagenturen einen/eine Hotel- u. Gaststättengehilfe/-gehilfin. Um diesen Beruf auszuüben, ist es notwendig eine entsprechende Ausbildung abzuschließen bzw. ermöglicht selbstverständlich auch eine weitere, gastronomische Ausbildung den Zugang zu diesem Beruf. Überdies hinaus wird im Rahmen des Lebensmittelhygienegesetzes eine Eignung nach dem Infektionsschutzgesetz gefordert. [nach oben]