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Gehalt Informatiker/in - Computer und Kommunikationstechnik

Aus der datenverarbeitenden Branche bzw. aus der Computerbranche generell nicht mehr wegzudenken ist der Beruf des so genannten Informatikers. Der Informatiker im Bereich Computer und Kommunikationstechnik beschäftigt sich vorrangig mit der technischen Betreuung, wenn es darum geht, Computersysteme oder Kommunikationsnetzwerke einzurichten. Auch die Beratung im Bereich Hard- und Software gehört zu den alltäglichen Aufgaben, aber auch die Organisation und Entwicklung neuer Strukturen im Computer und Kommunikationsbereich gehören zu dem Berufsbild eines Informatikers. Es gibt die Möglichkeit als Informatiker in einem Unternehmen in einem normalen Angestelltenverhältnis zu arbeiten, bei dem man zum Beispiel für die firmeninternen Netzwerke und die Datensicherheit zuständig ist. Oder aber, was heute gefragter denn je ist, sich als Informatiker im Dienstleistungsbereich selbständig zu machen. Hier betreut man sowohl Firmen- als auch Privatkunden, richtet neue Systeme ein, wartet die Geräte und ist für die Reparatur defekter Computer oder Kommunikationsmittel zuständig. Der Hauptarbeitsplatz [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]eines Informatikers ist also in der Regel fast ausschließlich vor dem Computer. Den Beruf des Informatikers im Bereich Computer und Kommunikationstechniker kann man als Fortbildung erlernen, welche staatlich geprüft wird und anerkannt ist. Die wichtigsten Grundvoraussetzungen, um diesen Beruf zu erlernen, sind vor allem vorhandene Kenntnisse im Bereich Netzwerke und Datenbanken, aber auch mit Programmiersprachen sollte auskennen. Ebenso sind fundierte Englischkenntnisse von großem Vorteil und großer Bedeutung. Das Einkommen eines Informatikers hängt in der Regel von der Qualifikation des Arbeitnehmers ab und ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich hoch. Geht man einem Angestelltenverhältnis nach, so ist es in der Branche üblich, dem Arbeitnehmer zwischen 2000 und 2400 Euro pro Monat an Arbeitsgehalt zu zahlen, wobei hier Lebensalter, Berufserfahrung und Qualifikation berücksichtigt werden. Sonderzahlungen neben dem Gehalt wie zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder sonstige Zulagen sind nicht Pflicht des Arbeitgebers und werden nur in vereinzelten Unternehmen gezahlt. [nach oben]