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Gehalt Jugendheimleiter/in

Jugendheimleiter und Jugendheimleiterinnen sind dafür zuständig, Kinder- und Jugendheime in fachlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht zu führen. Sie entwickeln pädagogische Konzepte und setzen sie um. Darüber hinaus leiten, betreuen und qualifizieren sie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Sie übernehmen auch administrative Aufgaben im Bereich des Rechnungswesens und der Finanzplanung. Ferner stehen sie stets in Kontakt mit Eltern, Gemeinden, Behörden und Schulen und garantieren die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus greifen sie ein, wenn Probleme auftreten und versuchen diese klärend zu schlichten. Jugendheimleiter und Jugendheimleiterinnen sind in Erziehungsheimen und Jugendwohnheimen oder in Kinder- und Jugendheimen beschäftigt. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Studium im Erziehungs- und Sozialwesen. Man kann aber auch mit einer betriebswirtschaftlichen Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialwesen Zugang zu dieser Tätigkeit haben. Für diesen Beruf braucht man gute Umgangsformen, eine angenehmes äußeres Erscheinungsbild und kommunikative Fähigkeiten. Darüber hinaus sollte man überzeugend auftreten und gut Konflikte lösen können.

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