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Gehalt Justizfachangestellte/r

Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten der Justizfachangestellte und die Justizfachangestellte und erledigen organisatorische und verwaltende Büroarbeiten. Vorwieged bei Verwaltungs-, Zivil-oder Strafgerichten und Staatsanwaltschaften liegt ihr Arbeitsfeld. Weitere Anstellungsmöglichkeiten finden sich in Notariaten und Rechtsanwaltskanzleien. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist der Justizfachangestellte und die Justizfachangestellte ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Von ihnen werden die bei Gerichten anfallenden Büro- und Verwaltungstätigkeiten erledigt. Zu gerichtlichen Vorgängen verwalten sie die Akten. Dazu zählen besonders die Berechnung, der Vermerk und die Überwachung der Fristen. Zu den weiteren Aufgaben des Justifachangestellten und der Justizfachangestellten gehören die Beaufsichtigung und Erledigung des Schriftverkehs und erledigen die Eintragungen in Dateien und Karteien wie zum Beispiel dem Grundbuch und dem Handelsregister. Die Anfertigung und Beglaubigung von Schriftstücken fallen ebenfalls in ihren Aufgabenbereich. In Verhandlungen und bei Vernehmungen führen sie das Protokoll. Neben all diesen Dingen verfolgen sie auch noch die Zahlungsvorgänge und berechnen die Gebühren für Gerichtsverfahren. Bürger werden in Serviceeinheiten von [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]ihnen beraten. Auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften und Gesetzen erstellen der Justizfachangestellte und die Justizfachangestellte nach Anweisung Protokolle bei Gerichtsverhandlungen. Des weiteren verfassen sie Schriftstücke zu Rechtsstreitigkeiten nach Vorgabe. Darüber hinaus beglaubigen sie Anklageschriften, Verfügungen und Ladungen. Auf der Basis der Gebührenordnung rechne sie die Gebühren ab. Der Computer ist mit einer gerichtsspezifischen Software sowie ein Intra- und Internetanschluss dabei unentbehrlich. Mittels Computer wird die Korrespondenz erstellt, der Zahlungsverkehr geregelt und in juristischen Datenbanken recherchiert. Zu Vormundschaften, Betreuungen-, dem Grundbuch- und Handelsregister finden sich auf dem Schreibtisch des Justizfachangestellten und der Justizfachangestellten gerichtliche Mitteilungen. Zu den weiteren Arbeitsmitteln gehören auch noch Insolventabellen, Korrespondenzunterlagen, Vordrucke, gesetzliche Regelungen und behördeninterne Vorschriften. Sie stehen Rat suchenden Bürgern in den so genannten Service-Einheiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Hier werden z.B. Fragen zu Verfahrensstand beantwortet oder notwendige Informationsunterlagen ausgehändigt. Mit den Rechtsanwälten, Notaren oder Antragsstellern kommunizieren sie per E-Mail und Telefon. [nach oben]