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Gehalt Kinderkrankenschwester/-pfleger

Die Kinderkrankenschwester und derKinderkrankenpfleger sind in einem der anerkannten hei- und Pflegeberufe tätig. Sie haben eine dreijährige Ausbildung absolviert, die der der krankenschwester der des krankenpflegers entspricht. Bei der Kinderkrankenschwester und dem Kinderkrankenpfleger kommen jedoch noch die besonderen Aspekte bei der Pflege von kleinkindern und Kindern hinzu. Die Kinderkrankenschwester und der Kinderkrankenpfleger unterstützen die Ärzte bei Ihren Behandlungen und führen deren Anordnungen aus. sie verabreichen Medikamente, überprüfen Infusionen, wechseln Verbände, waschen, pflegen und füttern die Patienten und sorgen für sie. Sie sind mit der Behandlung und der Pflege von Kleinkindern und Kindern besonders gefordert, denn diese können die Notwendigkeiten einer Behandlung ja oft noch gar nicht verstehen. Für den Beruf der Kinderkrankenschwester und des Kinderkrankenpflegers ist Geschick im Umgang mit Kindern notwendig. Aber auch ein bestimmtes Auftreten ist erforderlich, denn oftmals müssen Behandlungen durchgeführt werden, die unangenehm sind und deren Sinn und zweck die [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]Kinder nicht verstehen. Die Kinderkrankenschwester und der Kinderkrankenpfleger arbeiten unter Beachtung der Hygienevorschriften der Krankenanstalt, die notwendig beachtet werden müssen. Sie sind aber auch mit der Führung der Patientenakten beschäftigt und organisieren den Tagesablauf auf der Station. Die Kinderk trankenschwester und der Kinderkrankenpfleger arbeiten im Mehrschichtsystem auch am Wochenende und an Feiertagen. Durch die Schichtarbeit ist der Beruf sehr belastend. Die Kinderkrankenschwester und der Kinderkrankenpfleger können sich häufig weiterbilden und spezialisieren. So ist für die Frühgeborenbetreuung eine Zusatzausbildung notwendig und nachzuweisen. Kenntnisse in der Pflege von Neugeborenen oder für die Arbeit auf Stationen mit schwerkranken Kindern, beispielsweise in der Onkologie oder auf der Intensivstation müssen erarbeitet werden. Darüberhinaus sind die Kinderkrankenschwester und der Kinderkrankenpfleger aber auch mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt, beispielsweise mit der Erstellung von Arbeits- oder Urlaubsplänen sowie der allgemeinen Verwaltung der Station. [nach oben]