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Gehalt Lehrbeauftragte/r an einer Bildungseinrichtung - Musikberufe

Der bzw. die Lehrbeauftragte an einer Bildungseinrichtung für das Fachgebiet Musikberufe hat im Regelfall ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Musikpädagogik hinter sich. Der Berufsträger findet Einsatz in städtisch geförderten oder privaten Musikschulen oder in einer anderen Lehreinrichtung außerhalb klassischer Schulen, in denen es die Beherrschung von Musikinstrumenten und artverwandte Fähigkeiten zu erlernen gilt, zum Beispiel an Volkshochschulen. Doch auch der Einsatz in so genannten musikbetonten Schulen, in Kindertagesstätten oder Musikvereinen ist möglich. Dieser Lehrbeauftragte arbeitet hierbei entweder als Angestellter der entsprechenden Einrichtung oder als Freiberufler auf Honorarbasis. Dann ist auch das Vermitteln dieser Fertigkeiten im Einzelunterricht, [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]also der klassische Instrumentalunterricht, möglich. Arbeitsalltag ist die Vermittlung von Wissen über ein oder zwei Musikinstrumente, die vom Berufsangehörigen perfekt beherrscht werden müssen. Die Schüler des Musikpädagogen können hierbei je nach Einrichtung Kinder oder Erwachsene sein, sodass ein entsprechendes pädagogisches Konzept für verschiedene Altersstufen nötig ist. In gleichem Maße muss der Lehrbeauftragte in der Lage sein, musiktheoretische Grundlagen und musikalischen Wissen, das über das eigentliche Instrument hinausgeht, erfolgreich zu vermitteln. Neben dem Beherrschen der Instrumente gehören ein ausgezeichnetes Gehör, Geduld, Einfühlungsvermögen und pädagogische Kompetenz zu den Eigenschaften, die ein Berufsangehöriger besitzen sollte. [nach oben]