Der oder die Lehrkraft an Haus- und Familienpflegeschulen erfüllt eine bestimmte Lehrtätigkeit, deren Grundlagen in speziellen Bildungseinrichtungen erworben werden. Sie unterrichten im Allgemeinen eigenständig Auszubildende in theoretischer wie praktischer Hinsicht in allen Bereichen der Haus- und Familienpflege, die sie auf den Berufsalltag vorbereiten. Wie an einer gewöhnlichen Schule ist es für diese Lehrkräfte durchaus üblich, Schwerpunkte in ein bis zwei Bereichen zu wählen und so Fächer wie klassische Hauswirtschaft, Hygieneerziehung, Pädagogik oder Ökotrophologie zu lehren. Im Rahmen seiner bzw. ihrer Lehrtätigkeit ist die Lehrkraft dabei eigenständig für Bereiche wie die Unterrichtsvorbereitung, die Durchführung der Lehrveranstaltung sowie die Organisation und das Abhalten der zugehörigen Prüfungen verantwortlich. In dieser Hinsicht muss sich der Berufsangehörige auch regelmäßig über neue Entwicklungen in den zugehörigen Bereichen informieren, um aktuelle und praxisnahe Informationen und Entwicklungen in den Unterricht einbinden zu können. Auch in Erziehungseinrichtungen oder in gewöhnlichen Schulen finden diese Lehrkräfte ihren Einsatzort.
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