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Gehalt Leiter/in von Werkstätten - Behinderte

Der Leiter und die Leiterin von Werkstätten für Behinderte sind in öffentlichen Behindertenwerkstätten und Wohnheimen tätig, die der Betreuung, Pflege und Eingliederung behinderter Menschen dienen. Nach einer Weiterbildung oder einem Studium der Sozial- oder Rehabilitationspädagogik übernehmen sie nicht nur die Planung der pädagogischen Prozesse, sondern sind auch für organisatorische Dinge wie Mitarbeiterführung und Prozessplanung zuständig. Der Leiter und die Leiterin von Werkstätten - Behinderte koordinieren also die verschiedenen Arbeitsabläufe und sind unter anderem für die Einteilung der verschiedenen Arbeitsbereiche zuständig. Darüber hinaus muss die zeitliche Planung für die Auftragsbearbeitung termingenau festgelegt werden. Zudem hat der Leiter oder die Leiterin von Werkstätten -Behinderte die Aufgabe, eine solche Einrichtung nach außen hin zu vertreten. Kenntnisse im Umgang mit der EDV und soziale Kompetenzen sind Voraussetzungen, die man zwingend mitbringen sollte, wenn man als Leiter oder Leiterin für Behindertenwerkstätten arbeiten möchte. Außerdem vermischen sich in diesem Arbeitsbereich Mitarbeiterführung mit pädagogischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Ansätzen.

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