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Gehalt Lohnbuchhalter/in

Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin und die Lohnbuchhalterin haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Häufig kommen sie auch aus dem Bereich der Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe und haben den Beruf des steuerfachangestellten oder der Steuerfachangestellten erlernt. Sie sind mit allen anfallenden Aufgaben im Bereich der Lohnbuchhaltung beschäftigt. Sie rechnen die Stundenzettel oder Stempelkarten der Mitarbeiter aus, berechnen die Anzahl der Normalstunden und der Überstunden, errechnen die Zulagen für bestimmte Arbeiten (Erschwerniszulagen etc). Danach erstellen sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, drucken diese aus und weisen die Zahlungen an. Sie errechnen die Beiträge für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer und fertigen die entsprechenden Meldungen an und leiten diese an die Empfänger weiter. Auch die Zahlungen dieser Posten wird von ihnen veranlasst. Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin fertigen die An- und Abmeldungen bei Beschäftigungsbeginn [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]und Beschäftigungsende an und erstellen die Jahresmeldungen für die Sozialversicherung und die Lohnsteuerbescheinigungen. Da alle diese Meldungen wie auch die Lohnabrechnungen selber mit Hilfe der modernen EDV erledigt werden, kennen sie sich in der Handhabung und Anwendung dieser Programme aus. Der Lohnbuchhalter und die Lohnbuchhalterin erledigen den Schriftverkehr mit Krankenkassen und Finanzamt, füllen Formulare und Anträge für Krankenkassen und Rentenversicherung aus, bearbeiten Urlaubsanträge und führen Personalstatistiken. Darüberhinaus verwalten und führen sie die Personalakten und erledigen Schriftverkehr. In Betrieben, in denen zum Beispiel Kurzarbeit eingeführt wurde, erledigen sie den Schriftverkehr mit dem Arbeitsamt und berechnen das Kurzarbeitergeld und stellen die entsprechenden Anträge. Auf der Grundlage der entsprechenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen berechnen sie Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und rechnen dieses entsprechend ab. [nach oben]