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Gehalt Maler- und Lackierermeister/in

Um als Maler- und Lackierermeister/in tätig werden zu können, müssen Sie nach erfolgreicher Gesellenprüfung in diesem Beruf die bundesweit einheitlich geregelte Meisterprüfung nach der Handwerksordnung ablegen. Die vorangestellten Vorbereitungskurse können Vollzeit oder Teilzeit, das heißt berufsbegleitend, absolviert werden, sind aber keine zwingende Voraussetzung für die Zulassung der Prüfung. Als Maler- und Lackierermeister/in üben Sie in Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks Führungsaufgaben aus. Einsatzbetriebe können Lackiererwerkstätten im Kfz-Bereich sein, Fassadenbaubetriebe oder auch Werkstattlackierereien, wie beispielsweise im Luftfahrzeugbau. Auch in Malerbetrieben finden Sie Beschäftigung und letztlich können Sie sich mit dieser Qualifikation auch selbstständig mit einem eigenen Betrieb machen. Als Meister/in in einem Betrieb sind Sie für den reibungslosen Ablauf der Arbeitsprozesse zuständig, vor allem behalten Sie die Termingestaltung im Auge, und achten auf die Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorschriften und Qualitätsanforderungen. Die kaufmännische Seite eines Betriebes gehört ebenfalls zu Ihrem Aufgabengebiet, genauso wie das Kalkulieren und Erstellen von Angeboten, Reagieren auf öffentliche Ausschreibungen, [...weiterlesen]

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Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...] sowie das Pflegen der Kundenkontakte. Sie arbeiten aber meist auch selbst mit, übernehmen meistens die anspruchsvolleren Tätigkeiten und leiten dabei die Ihnen unterstellten Mitarbeiter an. Sie achten auch darauf, dass die Mitarbeiter über ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen und veranlassen gegebenenfalls geeignete Maßnahmen, um die Qualifizierung der Mitarbeiter zu verbessern. Die Kontrolle der Arbeitsergebnisse der Mitarbeiter obliegt daher ebenfalls Ihnen, denn letztlich sind Sie für eine korrekte und zeitgerechte Auftragserfüllung verantwortlich. Dazu gehört auch die Beachtung und Durchführung von Vorgaben und Maßnahmen im Bereich Qualitätsmanagement. Für die betriebliche Ausbildung des Nachwuchses sind Sie ebenfalls zuständig. Wenn die Betreuung der Lehrlinge an einen Gesellen oder einer bestimmten Abteilung Ihres Betriebes delegiert ist, sind Sie in letzter Konsequenz dennoch verantwortlich für den Erfolg der Ausbildung. Eine derartig qualifizierte Tätigkeit hat ihren Preis. Die Bezahlung von Maler- und Lackierermeister/innen ist daher gut. Als Richtwert kann von einem Bruttoeinkommen von ca. 3300 Euro ausgegangen werden, es kommt aber dabei immer auf die örtlichen und persönlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten an. [nach oben]