Gehaltsvergleich

Gehalt Maler/in und Tapezierer/in

Maler/innen und Tapezierer/innen sind mit der Gestaltung von Innenräumen und Innenraumwänden beschäftigt. Es werden verschiedene Fachrichtungen dieses Berufes ausgebildet. Maler/innen und Tapezierer/innen der Fachrichtung Bauten- und Korrosionsschutz tragen zum Schutz und zur Sanierung von Innenwänden in Gebäuden bei. Dabei streichen und beschichten sie Wände, verfugen neu oder wenden Brandschutz- oder Korrosionsschutzmaßnahmen an. Sie arbeiten sowohl bei Sanierungsunternehmen als auch bei Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks. Maler/innen und Tapezierer/innen der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung kümmern sich um Neugestaltung von Innenwänden, Böden und Decken von Gebäuden und verkleiden, beschichten oder behandeln sie gemäß den Vorgaben des Auftraggebers. Sie können in Stuckateurbetrieben oder in Maler- und Lackiererbetrieben arbeiten. Maler/innen und Tapezierer/innen [...weiterlesen]

Sie sind Maler/in und Tapezierer/in?
Dann vergleichen Sie kostenlos Ihr Gehalt in vielen Städten Deutschlands.

Es wurden 583 Orte mit 2.525 Einträgen zum Beruf "Maler/in und Tapezierer/in" gefunden.

Wählen Sie ihre Stadt, um schnell zum Gehaltsvergleich zu gelangen

Fortsetzung der Berufsbeschreibung
[...]der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege haben die Aufgabe, denkmalgeschützte oder historische Decken, Wände und Fassaden zu rekonstruieren und zu sanieren. Dabei stellen sie fehlende oder zerstörte Ornamente nach Befund wieder her, rekonstruieren Deckengemälde und führen die Aufarbeitung von Skulpturen durch. Sie sind unter anderem in Museen, bei kommunalen Denkmalschutzeinrichtungen oder in spezialisierten Handwerksbetrieben angestellt. Maler/innen und Tapezierer/innen der Fachrichtung für Restaurierungsarbeiten wenden die traditionellen Techniken der entsprechenden Epochen an und kennen auch die damals verwendeten Materialien. Sie können bei der Denkmalpflege oder in auf historische Rekonstruktionen spezialisierten Handwerksbetrieben tätig sein. Voraussetzung für die Ausübung dieser Tätigkeiten ist eine Ausbildung als Raumausstatter oder als Maler und Lackierer. [nach oben]